Weber, Edmund2019-09-252019-09-252013-07-2419971434-5935http://hdl.handle.net/20.500.12424/191282Das geistliche Regiment ist nicht mit Kirchenregiment und nicht mit empirischen Kirchengemeinschaften identisch. Es ist als solches nicht greifbar und verfügbar. Es wirkt, wo immer die Sache des Evangeliums zur Sprache kommt oder wo immer man Christum treibet. Die congregatio fidelium hat in der sichtbaren Kirche als ihr ureigenstes Amt oder proprium officium die Predigt des Evangeliums; sie hat, sofern sie nicht nur deklarativ, sondern tatsächlich die Sache des Evangeliums kontextuell bekannt macht, Teil am geistlichen Regiment. Doch ist dieses Amt als ein sichtbares dem weltlichen Regiment unterworfen: es hat sich als solches gemäß dem Gesetze beurteilen zu lassen, ob nicht eine ihrer kulturellen Präsentationen der Gottes- und Nächstenliebe zuwiderläuft.gerWith permission of the license/copyright holderdialogue (interreligious)Religious ethicsComparative religious ethicsSpirituality and ethicsChristian denominationsLutheranReformed, Presbyterian, CongregationalUnited and UnitingComparative religion and interreligious dialogueReligious pluralismPhilosophy of religionGeneral theology/otherThesen zum interreligiösen Dialog und zur protestantischen ApologetikArticle