Peter, Hans-BalzLoosli-Amstutz, Dorothea2019-09-252019-09-252009-05-242002-011420-097Xhttp://hdl.handle.net/20.500.12424/173286"Der Rat des SEK hat das Institut für Sozialethik beauftragt, eine Stellungnahme zur Tierschutzgesetzrevision abzugeben. Als ganzes beurteilt das ISE das Gesetz als gut und im Sinne des Respektes vor der “Würde der Kreatur”. In der Oeffentlichkeit bekommt die Frage der eng begrenzten Aufhebung des Schächtverbotes besonderes Gewicht. Das Schächtverbot bedeutet eine Diskriminierung der Juden und Muslime, dazu zeugt es von einer gewissen Doppelmoral, wenn das Schächten in der Schweiz verboten ist und der Import von geschächtetem Fleisch hingenommen wird. Mit der Aufhebung des Verbotes soll die Widersprüchlichkeit beendet werden. Im Rahmen einer sorgfältigen Güterabwägung und einer realistischen Beurteilung sowohl der gängigen Schlachtmethoden in den Schlachthäusern sowie der gewissermassen in ein spirituelles Ritual eingebetteten Schlachtmethode sind wir zum Schluss gekommen, uns für die streng bedingte Lockerung des Schächtverbotes auszusprechen. Der Rat hat dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben.", S. 2Pages: 5gerWith permission of the license/copyright holderProtestant ethicsocial ethicsMethods of ethicsEnvironmental ethicsTheological ethicsAnimal ethicsVernehmlassung zur Revision des TierschutzgesetzesBook