Swiss Academy of Medical Sciences2019-09-252019-09-252012-05-292012http://hdl.handle.net/20.500.12424/185534"Die medizinische Betreuung eines Häftlings im Hungerstreik und die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an Zwangsausschaffungen haben 2010 zu medialem Aufsehen geführt und auch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) beschäftigt. Das Schweizerische Bundesgericht hatte festgehalten, dass die Strafvollzugsbehörde eine Zwangsernährung anordnen müsse, wenn dies der einzige Weg sei, irreversible Schäden oder den Tod eines Gefangenen abzuwenden. Die zuständigen Ärzte weigerten sich jedoch, eine Zwangsernährung gegen den Willen des Häftlings durchzuführen; sie stützten sich dabei auf die Standesethik, insbesondere auch auf die SAMW-Richtlinien «Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei inhaftierten Personen»." (p. 1)gerWith permission of the license/copyright holderbioethicshealth carehealth ethicsBioethicsMedical ethicsHealth ethicsStaatliche Autorität und Medizinisches Ethos: Rahmenbedingungen für die Medizin im StrafvollzugPreprint