Eidgenössische Ethikkommissi on für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH2019-09-252019-09-252016-04-262007-07-12http://hdl.handle.net/20.500.12424/238004"Mit der Einsetzungsverfügung vom 28. April 1998 beauftragte der Bundesrat die EKAH, ihn und die nachfolgenden Behörden im Bereich der ausserhumanen Gen- und Biotechnologie sowohl bei der Gesetzgebung als auch beim Vollzug aus ethischer Sicht zu beraten. Das Mandat umfasst u.a. auch, Stellung zu aus ethisc her Sicht exemplarischen Bewilligungsgesuchen für versuchsweise Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu nehmen. Nach Art. 18 Abs. 4 lit. b der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) unterbreitet die Bewilligungsbehörde deshalb die Gesuche auch der EKAH zur Stellungnahme. Die EKAH entscheidet selber, ob sie zu einem Gesuch aus ethischer Sicht Stellung nimmt. Zurzeit erachtet die EKAH alle Freisetzungsgesuche aufgrund der noch relativ geringen Erfahrungswert e für prinzipiell exemplarisch."gerWith permission of the license/copyright holderethics committeegene technologybiotechnologyliving beingGlobal ethicsEnvironmental ethicsBiodiversity ethicsAnimal ethicsStellungnahme zu den Gesuchen B07001/02/04 der ET H und Universität Zürich um ver- suchsweise Freisetzung gentechnisch veränderter Weizenlinien bzw. gen- technisch veränderter Weizen- Aegilops cylindrica -HybridenPreprint