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Biobanken (Biobanks)
Swiss Academy of Medical Sciences
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Biobanken_D_06.pdf
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Abstract
"Die Gewinnung, Aufbewahrung und Nutzung von menschlichem biologischem Material für Ausbildung und Forschung, aber auch für weitere Zwecke sind seit langem gängige Praxis. Bedeutende technische Neuerungen, insbesondere im Bereich der Humangenetik und der elektronischen Datenverarbeitung, ermöglichen heute das Sammeln und Vergleichen von biologischem Material und daraus gewonnener personenbezogener Daten in großem Umfang. Damit werden neue wichtige epidemiologische, diagnostische und therapeutische Kenntnisse erworben, die mit bisherigen Forschungsansätzen nicht zu erzielen waren. Biobanken können damit zu einem bedeutenden Fortschritt für die Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und vor allem des Gesundheitswesens, aber auch der Humanwissenschaften insgesamt, beitragen. Den berechtigten Hoffnungen und Erwartungen stehen auch Risiken und Gefahren gegenüber. Im Vordergrund steht dabei die Befürchtung, dass biologisches Material und Daten zu einem Zweck genutzt werden, in den der Spender nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Aber auch wenn die Nutzung ausschliesslich zu Forschungszwecken garantiert ist, ergibt sich das Problem, dass nachträgliche, neue Auswertungsmethoden und Zielsetzungen entstehen können, die auch für die Betreiber 1 von Biobanken zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Spende noch nicht vorhersehbar waren. Mit der zunehmenden Einrichtung umfangreicher Biobanken entstehen deshalb ethische und rechtliche Probleme, die dringend der Regelung bedürfen. Auf der einen Seite sind die Rechte der Spender zu wahren. Hierbei steht das Recht auf persönliche Freiheit 2 und auf den Schutz der Privatsphäre 3 im Vordergrund. Dieses Recht beinhaltet insbesondere auch den Entscheid über Eingriffe in den Körper und über die Verwendung der eigenen persönlichen Daten sog. informationelle Selbstbestimmung. Auf der anderen Seite sollte im Interesse 3 der direkt betroffenen Personen, aber auch der Gesellschaft insgesamt vermieden werden, dass der wissenschaftliche Fortschritt 4 und der damit verbundene Nutzen durch übermässige Reglementierung behindert wird. Die vorliegenden Richtlinien 5 sollen bis zum Inkrafttreten einer umfassenden eidgenössischen Regelung als Orientierungshilfe dienen. Sie berücksichtigen sowohl den derzeitig gültigen nationalen und internationalen Rahmen als auch die wesentlichen Prinzipien der Bioethik, namentlich das Autonomieprinzip, das Fürsorgeprinzip sowie das Prinzip der Gerechtigkeit. Sie beschränken sich auf Bestimmungen zum Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit der Spender sowie auf Bestimmungen zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Biobanken.
Note(s)
Topic
Type
Preprint
Date
2006
Identifier
ISBN
DOI
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With permission of the license/copyright holder