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Migrationspolitik, Sans-Papiers und Ausschaffungen
Sahli, Markus ; Gyger, Manfred
Sahli, Markus
Gyger, Manfred
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"In der Schweiz leben Schätzungen zufolge ca. 80‘000 bis 130‘000 sogenannte Sans-Papiers. Als Sans-Papiers werden Menschen bezeichnet, deren Aufenthalt fremdenpolizeilich nicht geregelt ist. Sie haben juristisch gesehen kein Aufenthaltsrecht und leben dennoch – z.T. seit vielen Jahren – sozial und wirtschaftlich integriert in der Schweiz. Es sind zum Beispiel ehemalige Saisonniers, Ehepartnerinnen oder Ehepartner nach einer Scheidung oder auch abgelehnte Asylbewerber. Personen ohne Aufenthaltsregelung können im Hinblick auf den Vollzug der Wegweisung in Ausschaffungshaft genommen werden. Die Dauer dieser Haft kann unterschiedlich ausfallen und beträgt neu maximal 18 Monate für Erwachsene. Wie viele Personen jährlich in Ausschaffungshaft gelangen und zwangsweise ausgeschafft werden, ist unbekannt. Das wandernde Gottesvolk ist gemäss biblischer Überlieferung ein Bild für die Kirche. Der christliche Glaube muss deshalb auch in der Überzeugung gelebt werden, dass die Einstellung zu Migrantinnen und Migranten, vor allem zu den Verfolgten unter ihnen, ein besonderer Prüfstein für die Treue zu Gott ist. Diese Grundhaltung lässt der Rat SEK in den Dialog mit den Bundesbehörden, die im Bereich der Migrationspolitik vor äusserst komplexen Herausforderungen stehen, stetig einfl iessen. Die Kriterien der Menschenwürde und der Mitmenschlichkeit, die im jüdisch-christlichen Gottes- und Menschenbild verankert sind und die humanitäre Tradition der Schweiz begründen, sollen nach Auffassung des Rates bei der Anwesenheitsregelung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Behörden berücksichtigt werden und bei der Beurteilung konkreter Fälle ihre Wirkung entfalten. [...]", S. 3
Note(s)
Topic
Type
Journal
Date
2005
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ISBN
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