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Kameraden zuerst? Militärische vor medizinischer Notwendigkeit
Gross, Michael L., 1954-
Gross, Michael L., 1954-
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Was genau hat es mit der Erklärung auf sich, wonach sich die medizinische Ethik auch in Zeiten bewaffneter Konflikte nicht ändert? Eine mögliche Antwort könnte in der allgemeinen Gültigkeit medizinethischer Grundsätze liegen. Danach sind Normen wie das Do-no-harm-Gebot der Schadensvermeidung, die Pflicht zur neutralen und unparteiischen Versorgung von Kranken und Verletzten und zur Achtung der Würde, Autonomie und Privatsphäre der Patienten unabhängig von der jeweiligen Situation unbedingt zu achten. Ob in der Psychiatrie, Neonatologie, Pädiatrie oder Geriatrie: Es gelten stets dieselben ethischen Grundsätze. Die Umstände mögen unterschiedlich sein und der Zustand der Patienten ebenfalls, doch die ärztliche Ethik ändert sich nicht. Man mag hier – genau wie der Weltärztebund – versucht sein, die Militärmedizinethik derselben Logik zu unterziehen und militärische Einsatzkräfte einfach als eine weitere Patientengruppe zu betrachten. In Friedenszeiten trifft dies auch zu. So erfahren Militärangehörige und ihre Familien in vielen Ländern die gleiche medizinische Versorgung in militärmedizinischen Einrichtungen wie Zivilisten im Rahmen des jeweiligen nationalen Gesundheitssystems. In vielen Fällen kommt es dabei sogar zu Überschneidungen, insbesondere wenn staatliche Krankenhäuser sowohl Militärangehörige als auch Zivilisten behandeln. In solchen Situationen gelten die medizinethischen Grundsätze ohne jede Unterscheidung: Jeder Patient, ob Militärangehöriger oder Zivilist, wird gemäß dem Prinzip der medizinischen Notwendigkeit versorgt und erhält eine Behandlung auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Gesundheitsplans, welcher lebensrettende Maßnahmen auf der einen und die Aufrechterhaltung der Lebensqualität auf der anderen Seite vorsieht. Ein anderes Vorgehen könnte den Vorwurf der Voreingenommenheit und Parteilichkeit nach sich ziehen. Ganz anders jedoch stellt sich die Situation in Kriegszeiten und insbesondere auf dem Gefechtsfeld dar. Hier kann das Prinzip der militärischen Notwendigkeit unter Umständen mit dem Prinzip der medizinischen Notwendigkeit kollidieren und manchmal auch vorrangig sein. Im Folgenden erläutere ich zunächst das Prinzip der militärischen Notwendigkeit und führe anschließend aus, wie sich dieses auf die Versorgung und Rechte von Patienten im Kriegsfall auswirkt.
Note(s)
Topic
Type
Article
Date
2015
Identifier
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